Leitbild des Institutes für Inklusive Bildung Salzburg

Das Institut für Inklusive Bildung (IIB) versteht sich als Plattform und als Kompetenz- und Vernetzungszentrum für inklusive Arbeit.

Wir unterstützen die Verwirklichung einer Bildung, die einbezieht – als Grundlage gemeinsamen Lebens, Lernens und Arbeitens.

Das Institut für Inklusive Bildung fühlt sich daher verpflichtet, gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten als Grundlage zur Verwirklichung einer humanen und solidarischen Bildung in schulischen und außerschulischen Bereichen zu unterstützen.

Inklusive Inhalte im Sinne der Gleichberechtigung, der Nichtaussonderung und der Ermöglichung gemeinsamen Lebens in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens werden unterstützt und entsprechende Impulse gesetzt.

Intention von IIB Salzburg ist

  1. Die Einbindung der Inklusion in die Lehre, in der Ausbildung und der Fort- und Weiterbildung
  2. Forschung und Entwicklung im Rahmen von nationalen und internationalen Projekten
  3. Vernetzung von Initiativen und einzelnen Akteuren im Sinne dieses Leitbildes, fachlichen Austausch anzuregen und gemeinsame Ressourcen zu bündeln
  4. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit

Was unterscheidet Inklusion von Integration?

Dem Grundverständnis von Integration liegt die Annahme zugrunde, dass eine Gruppe oder Einzelne außerhalb einer willkürlich definierten Norm stehen und Unterstützung bei der Anpassung an diese Norm benötigen.

Inklusion geht von einer möglichen Verschiedenheit im Gemeinsamen aus, von einer Bereicherung durch eine Vielfalt unserer Gesellschaft.

Integration bezieht sich auf zu korrigierende Defizite Einzelner, etwa im Begriff des „Integrations-Kindes“.

Inklusion betont die Notwendigkeit institutioneller und struktureller Veränderungen um die Verschiedenheit der einzelnen Menschen als positiven und bereichernden Wert für die Gesellschaft einzubeziehen.

„Inklusion als Konzept legt seinen Schwerpunkt deutlich anders: Das Einbezogensein als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft ist zentral (‚full membership‘, LIPSKY/GARTNER 1999, 13), unabhängig von Fähigkeiten und Unfähigkeiten. Es ist keine Qualifikation nötig für die Zugehörigkeit zum Gemeinsamen Unterricht, die über eine Diagnose von Mindestfähigkeiten erfolgen müsste, „ein Kind muss sich nicht erst sein Recht auf Inklusion verdienen oder kämpfen es zu erhalten“ – ‚a child does not have to earn his or her right to be included or struggle to maintain it‘ (SAPON-SHEVIN 2000, 4).“aus: Andreas Hinz: Von der Integration zur Inklusion – terminologisches Spiel oder konzeptionelle Weiterentwicklung?, 2002

in: http://www.senist.net/vl/xmldisplay.asp?myid=264&myfilename=03-05-22-gr-hinz-inklusion.xml&myfoldername=xml-gr&fromrecent=&fromsearchbycat=999